Ab sofort können sich Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, an die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden.


  • 19.03.2020
  • Bernhard von Schröder
Corona-Krise: Unterstützung für Unternehmen

Die Regionalcenter der der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB)

Die WFBB Regionalcenter sind die Anlaufstelle zur Aufnahme des jeweiligen Anliegens. Die Regionalcenter leiten, so eine Mitteilung der Pressestelle der Falkenseer Stadtverwaltung, die Informationen an eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie weiter, die in kleinstem Kreis und absolut vertraulich Lösungsmöglichkeiten im Einzelfall prüft. Der Arbeitsgruppe gehören neben dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Investitionsbank des Landes Brandenburg, die Bürgschaftsbank Brandenburg, die TMB Tourismus-Marketing Gesellschaft sowie die Wirtschaftsförderung Brandenburg an.

Die WFBB-Regionalcenter sowie die zentral eingerichtete Anlaufstelle nehmen die Anliegen gern auf. Hier der Link: https://www.wfbb.de/de/Corona-Virus-Unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-Unternehmen

Zur Beschleunigung des Verfahrens gibt es auf der Website einen Fragebogen, der ausgefüllt an info@wfbb.de gesendet werden kann. Der WFBB-Ansprechpartner: Regionalcenter Nordwest-Brandenburg (Landkreise Havelland, Ostprignitz-Ruppiner, Prignitz) Regionalcenterleiter Reinhard Göhler, T +49 3391 – 775-211, F +49 3391 – 512-923, reinhard.goehler@wfbb.de

Ansprechpartner im Rathaus

Hilfen und Informationen gibt es auch im Rathaus bei Babett Ullrich, Fachbereichsleiterin Wirtschaftsförderung. Der Fachbereich steht unter der E-Mailadresse wirtschaft@falkensee.de und telefonisch unter 03322 281-350 und -351 für die Beantwortung von Fragen und Klärung von Problemen zur Verfügung.

Informationen zum Kurzarbeitergeld

Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tarifvertraglich geregelt ist) kann verzichtet werden.

Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.

Gesundheitsfragen zu Corona

Das Gesundheitsamt des Landkreises Havelland hat für Fragen zum Coronavirus eine Hotline eingerichtet, die montags und dienstags von 9 bis 18 Uhr, mittwochs und donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 14.30 Uhr unter der Telefonnummer 03385/5517119 zu erreichen ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite https://www.havelland.de/coronavirus